Erste Hilfe - Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Oft hängt es von der unverzüglich einsetzenden Ersten Hilfe ab, ob ein Mensch in einer Notsituation eine zweite Lebenschance erhält.

Jedermann ist nach dem Gesetz verpflichtet, einem Verunglückten oder akut lebensbedrohlich Erkrankten oder Vergifteten Hilfe zu leisten. Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen stehen am Beginn der Rettungskette, die über den Notruf und weitere Erste Hilfe zur Sanitätshilfe und der ärztlichen Behandlung führt.

Gefahrenzone - Bergung

Liegt eine Gefahrenzone vor, d. h. besteht Gefahr für den Verunglückten und den Helfer, dann ist der Verunglückte rasch und schonend aus dem Gefahrenbereich zu bringen.

Kontrolle der Lebensfunktionen Atmung und Kreislauf

Wenn Atem- beziehungsweise Kreislaufstillstand eintritt, muss die Helferin oder der Helfer rasch reagieren. Es darf keine Zeit mit der Suche nach der Ursache verschwendet werden, da nur wenige Minuten für eine erfolgreiche Wiederbelebung zur Verfügung stehen.

 ACHTUNG:Seit Dezember 2005 ist folgende Vorgangsweise nach internationalen Richtlinien empfohlen:

 Bewusstsein

  •  Patientin oder Patienten ansprechen, berühren (Schmerzreiz setzen)
  •  Reagiert die Patientin oder der Patient nicht: um Hilfe rufen!

 

 Atmung

  •  Atemwege freimachen - Kopf leicht nach hinten überstrecken
  •  Hören - Sehen - Fühlen: normale Atmung/keine normale Atmung
  •  Rettung rufen: Notruf 144 - Defibrillator erreichbar 

 

 Kreislauf

  • Druckpunkt: in der Mitte vom Brustkorb
  • Handballen auflegen, darüber die zweite Hand
  • Mit gestreckten Armen Druck senkrecht auf das Brustbein ausüben und etwa vier bis fünf Zentimeter rhythmisch niederdrücken (etwa 100 pro Minute)
  • Nase zuhalten und mit weit geöffnetem Mund zwei Mal langsam beatmen (etwa eine Sekunde pro Beatmung)
  • Im Verhältnis 30:2 (30 Mal Druckmassage und 2 Mal beatmen) bis zum Eintreffen der Rettung wiederbeleben (gilt für Ein- und für Zweihelfer)

 

 Quelle: Wiener Rettung (Magistratsabteilung 70),       E-Mail: post@m70.magwien.gv.at

 Weitere Informationen zu den neuen ERC-Richtlinien finden Sie unter folgenden Webseite:

 http://www.erc.edu

 http://www.wien.gv.at/rettung/erstehilfe/wiederbelebung.html

 Bewusstlosigkeit - Stabile Seitenlage

Wenn die verunglückte Person bewusstlos ist, Atmung und Kreislauf aber intakt sind, so muss die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden, da sonst durch Verlegung der Atemwege Lebensgefahr besteht. 

 

 Starke Blutung – Blutstillung

Eine starke Blutung kann zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen. Die Blutstillung erfolgt durch Fingerdruck oder das Anlegen eines Druckverbandes. Bei Blutungen an den Gliedmaßen kann der Blutverlust durch Hochlagern des betroffenen Körperteils verringert werden.

Schock - Schocklagerung  

 

Bei der Störung lebenswichtiger Funktionen, bei starkem Blutverlust, schweren Verbrennungen etc. kann es zu einem sogenannten Schock kommen. Ohne Behandlung ist ein Schockzustand tödlich. Neben der Versorgung der Wunden ist eine möglichst schmerzfreie Lagerung (zB Beine oder Oberkörper hochgelagert) durchzuführen. Beengende Kleidungsstücke öffnen, beruhigen. Ständig müssen die lebenswichtigen Funktionen kontrolliert werden.

 Notruf

 Neben diesen Erste-Hilfe-Maßnahmen sollte so schnell wie möglich weitere Hilfe gerufen werden.